Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand September 2018
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den mobilen Online-Vertrieb (MOV) von Tickets der Ruhr-bahn GmbH und zur Anmietung von Radboxen „DeinRadschloss“ (MOV-Radbox)
Der mobile Online-Vertrieb umfasst derzeit:
- Ruhrbahn TicketShop
- Ruhrbahn App „ZÄPP“ (Ticketkauf)
- Ruhrbahn App „ZÄPP“ (Anmietung von Radboxen)
Die ABG sind zur besseren Übersichtlichkeit aufgeteilt:
Teil A: MOV für den Ticketverkauf
Teil B: MOV-Radbox für die Anmietung von Radboxen „DeinRadschloss"
Teil C: Ergänzende Regelungen zur Zahlungsabwicklung
Für den Ticketerwerb gelten die AGB unter Teil A und C.
Für die Anmietung der Radbox gelten die AGB unter Teil B und C.
Teil A: MOV für den Ticketverkauf
1. Allgemeines
1.1.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung des mobilen
Online-Vertriebs (nachfolgend MOV genannt) der Ruhrbahn GmbH und ergänzen die
jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des
Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr AöR (nachfolgend VRR) sowie die
Datenschutzbestimmungen.
1.2.
Mit dem MOV bietet die Ruhrbahn GmbH einen Service an, der es dem Kunden
(nachfolgend Nutzer genannt) ermöglicht, Fahrplan- und sonstige Informationen
abzurufen sowie Tickets gemäß der jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und
Tarifbestimmungen des VRR bargeldlos über ein mobiles Endgerät (z. B.
Smartphone, Tablet) oder über ein stationäres Endgerät (z. B. klassischer
Heimcomputer) zu erwerben.
Der Erwerb und die Nutzung von Tickets über den MOV
und die Nutzung der insoweit zugrundeliegenden Software sind an die Zustimmung
zu diesen Bedingungen gebunden.
1.3.
Der MOV wird durch die Ruhrbahn GmbH in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen
IT-Dienstleistern sowie, in Abhängigkeit von dem gewählten Vertriebsweg und der
Zahlungsart, mit unterschiedlichen Finanzdienstleistern bzw.
Telekommunikationsanbietern erbracht. Die Dienstleister nebst Kontaktdaten sind
im Teil B dieser AGB aufgeführt.
1.4.
Die für die Vertragsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten werden
soweit erforderlich an den jeweiligen Finanzdienstleister übermittelt. Nähere
Informationen erhalten Sie nachfolgend sowie in unserer Datenschutzerklärung.
1.5.
Die Software für den MOV wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Zugriff
erfolgt über mobile oder stationäre Endgeräte. Es können gegebenenfalls für
Verbindungsaufbau und -dauer durch den jeweiligen Telekommunikationsanbieter
Entgelte je nach Tarif gegenüber dem Nutzer erhoben werden.
1.6.
Es gilt ausschließlich deutsches oder direkt anwendbares Recht der europäischen
Union.
1.7.
Soweit der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt als ausschließlicher
Gerichtsstand Essen.
1.8
Die Registrierung und der Vertragsschluss erfolgen in deutscher Sprache.
2. Eröffnung eines Nutzerkontos
2.1.
Zur umfassenden Nutzung sämtlicher Möglichkeiten des MOV ist die Eröffnung
eines Nutzerkontos erforderlich. Hierzu muss der Nutzer diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zustimmen und sich unter wahrheitsgemäßer Angabe der
nachfolgenden Punkte bei der Ruhrbahn GmbH registrieren:
Ohne Eröffnung eines Nutzerkontos stehen dem
Nutzer nur ein eingeschränktes Ticketsortiment und lediglich die Zahlung über
die Mobilfunkrechnung zur Verfügung.
Das persönliche Passwort ist vom Nutzer geheim zu halten.
2.2.
Die Eröffnung eines Nutzerkontos durch minderjährige Personen ist
ausgeschlossen.
2.3.
Löschung Nutzerkonto
Die Löschung des Nutzerkontos erfolgt ausschließlich
per Mail durch den Kunden an folgende Mail-Adresse bei der Ruhrbahn GmbH: app@ruhrbahn.de
2.4.
Der Nutzer verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten
(insbesondere Namen, Adresse und Zahlungsweise) in seinem Nutzerkonto stets
aktuell zu halten.
3. Ticketerwerb, Nutzung
3.1.
Über die auf seinem mobilen Endgerät heruntergeladene und installierte Software
kann der Nutzer das von ihm gewünschte und verfügbare Ticket auswählen und
anfordern. Das angeforderte Ticket wird via Datenübertragung im jeweiligen
MOV-Kanal (z.B. „ZÄPP“ App) bereitgestellt. Die für die Datenübertragung
gegebenenfalls anfallenden Entgelte bestimmen sich nach dem jeweiligen
Telekommunikationsvertrag des Nutzers. Die Höhe des Fahrpreises ergibt sich aus
der jeweils gültigen Fahrpreisübersicht des VRR. Die Zahlung des Fahrpreises
hat bei registrierten Nutzern an den jeweiligen Finanzdienstleister und bei
nicht registrierten Nutzern über die Telekommunikationsabrechnung ihrer
Mobilfunkanbieter zu erfolgen.
3.2.
Mit der Anforderung des Tickets über die Software wird ein Angebot des Nutzers
zum Erwerb des Tickets und mit der Bereitstellung des Tickets die Annahme des
Angebotes durch die Ruhrbahn GmbH erklärt. Es kommt somit ein Kauf- und
Beförderungsvertrag zwischen dem Nutzer und der Ruhrbahn GmbH zustande.
3.3.
Das Ticket ist zum sofortigen Fahrtantritt gültig, soweit es nicht mit einem
bestimmten Geltungszeitraum versehen ist. Das Ticket muss bereits vor Betreten
des Fahrzeugs erworben werden. Bei Mehrfahrtentickets ist der erste Abschnitt
bereits entwertet. Vor dem Betreten des Fahrzeugs hat sich der Nutzer vom
Empfang des gültigen Tickets zu überzeugen. Nach Fahrtantritt über den MOV
erworbene Tickets werden für die bereits angetretene Fahrt nicht anerkannt.
Gemäß der jeweils geltenden Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen wird
in diesen Fällen vom Nutzer ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben.
3.4.
Zu Kontrollzwecken ist das Ticket in Papierform oder auf dem betriebsbereiten
mobilen Endgerät während der Fahrt ständig mitzuführen (vgl. auch Ziffer 5.
„Fahrkartenkontrolle“).
Für die Betriebsbereitschaft des mobilen Endgeräts,
für die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch sowie für die Anzeige des
vollständigen Textinhaltes des Tickets ist der Nutzer verantwortlich. Für den
Fall der Nichtverfügbarkeit des Dienstes oder der fehlerhaften bzw.
unvollständigen Übertragung des Tickets muss vor Fahrtantritt anderweitig ein
gültiges Ticket erworben werden.
3.5.
Gekaufte und noch gültige Tickets können jederzeit vom Nutzer in der
MOV-Software abgerufen werden. Nur registrierte Nutzer können erworbene Tickets
auf ein anderes mobiles Endgerät (z. B. Smartphone) übertragen.
3.6.
Eine Übersicht der in einer Abrechnungsperiode erworbenen Tickets kann von
registrierten Nutzern jederzeit im Webportal
abgerufen werden. Nicht registrierte Nutzer können diese
Informationen ihrer Mobilfunkrechnung entnehmen.
4. Aktionsgutscheine
4.1.
Für Aktionsgutscheine, die im MOV via Ticketshop unter Ruhrbahn.de oder in der
App „ZÄPP“ eingelöst werden können, gelten die nachfolgenden Bedingungen:
4.2
Ergänzend gelten die ggf. auf dem Aktionsgutschein aufgedruckten bzw. im Rahmen
der Aktion mitgeteilten besonderen Aktionsbedingungen.
5. Fahrkartenkontrolle (digitales Ticket)
5.1.
Bei der Fahrkartenkontrolle von digitalen Tickets hat der Nutzer nach
Aufforderung durch das Prüfpersonal das mobile Endgerät mit der auf dem Display
angezeigten Fahrtberechtigung bei aktivierter Hintergrundbeleuchtung sowie das
gültige Kontrollmedium vorzuzeigen. Gültige Kontrollmedien sind
Bundespersonalausweis, EU-Reisepass, sowie Personalausweis bzw. Reisepass aus
Drittländern, ebenso Kreditkarte oder ec-/Geldkarte oder Schülerausweise. Die
Bedienung des mobilen Endgeräts nimmt der Nutzer vor. Das Prüfpersonal kann
jedoch die vorübergehende Aushändigung des mobilen Endgeräts und des
Kontrollmediums zu Prüfzwecken in Anwesenheit des Nutzers verlangen.
5.2.
Der Nutzer ist für die fehlerfreie Funktion des mobilen Endgeräts zur Anzeige
des digitalen Tickets bei der Fahrkartenkontrolle sowie für die notwendigen
Maßnahmen zur Verhinderung von Missbrauch (z.B. durch unbefugtes Vorzeigen des
digitalen Tickets durch Dritte) verantwortlich.
5.3.
Kann der Nachweis des ordnungsgemäßen Erwerbs eines digitalen Tickets bei der
Fahrkartenkontrolle wegen Versagens des mobilen Endgerätes und/oder mangels
gültigen Kontrollmediums nicht erbracht werden (z.B. infolge technischer
Störungen, leerer Akku etc.), liegt eine Fahrt ohne gültigen Fahrausweis vor.
In diesen Fällen wird das erhöhte Beförderungsentgelt entsprechend den
Beförderungsbedingungen erhoben.
6. Erstattungen
6.1.
Der Umtausch und die Barauszahlung von Tickets sind ausgeschlossen.
6.2.
Die Erstattung von Tickets richtet sich nach den allgemeinen Beförderungs- und
Tarifbestimmungen des VRR und des NRW-Tarifs. Die Ruhrbahn GmbH ist berechtigt,
für die Erstattung ein angemessenes Entgelt zu erheben.
6.3.
Erstattungen erfolgen über den jeweiligen Finanzdienstleister über den das
Ticket ursprünglich erworben wurde.
6.4.
Anträge auf Erstattung sind in Textform an die Ruhrbahn GmbH, Zweigertstr. 34,
45130 Essen oder per E-Mail an den Kundendienst abo@ruhrbahn.de zu richten.
7. Sperrung
7.1.
Stellt der Nutzer einen Missbrauch seines Nutzerkontos fest, ist er
verpflichtet, dies unverzüglich der Ruhrbahn GmbH über die telefonische Hotline
(Service Telefon: 0201 826-1234, Mo. – Fr.: 8.00 Uhr – 16.00 Uhr) zu melden.
Die Ruhrbahn GmbH wird das Nutzerkonto nach Rücksprache mit dem Kunden ggfs.
sperren. Für die Rückabwicklung der Zahlung hat sich der Kunde unmittelbar an
den jeweils gewählten Finanzdienstleister zu wenden.
7.2.
Stellt die Ruhrbahn GmbH einen Missbrauch des Nutzerkontos fest, wird der MOV
für den betroffenen Nutzer unverzüglich gesperrt. Der Nutzer erhält darüber
eine entsprechende Benachrichtigung.
7.3.
Für den Fall der Nichtzahlung einer fälligen und bereits erfolglos angemahnten
Forderung aus dem Ticketkauf wird die Nutzung des Ticketkaufs über den MOV
ebenfalls gesperrt.
8. Datenschutz
Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Ruhrbahn GmbH, auf die wir hiermit
verweisen https://www.ruhrbahn.de/essen/sonstige-seiten/datenschutz.html sowie die Datenschutzbestimmungen der IT- und
Finanzdienstleister und der Mobilfunkbetreiber.
9. Gewährleistung, Haftung
9.1.
Für Schäden aus der Nutzung des MOV haftet die Ruhrbahn GmbH uneingeschränkt,
wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
beruhen. Auch im Falle von Pflichtverletzungen auf Grund einfacher
Fahrlässigkeit haftet die Ruhrbahn GmbH uneingeschränkt für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung
von solchen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer vertrauen
durfte (Kardinalpflichten).
9.2
Für Endgeräte, Software, Übertragungsdienste und sonstige
Telekommunikationsdienstleistungen Dritter übernimmt die Ruhrbahn GmbH keine
Gewährleistung oder Haftung.
9.3
Für eine fehlerhafte oder nicht erfolgte Übermittlung des Tickets übernimmt die
Ruhrbahn GmbH keine Haftung, sofern der Fehler nicht im Verantwortungsbereich
der Ruhrbahn GmbH liegt.
Teil B: MOV-Radbox für die Anmietung von Radboxen „DeinRadschloss“
1. Allgemeines
1.1
Sie können über die Ruhrbahn-App „ZÄPP“ die Dienste von „DeinRadschloss“ nutzen,
ein Angebot der Kienzler Stadtmobiliar GmbH. Sie können damit zum Abstellen von
Fahrrädern in einer vor Witterungseinflüssen geschützten Umgebung Radboxen
bzw. Stellplätze in Sammelabstellanlagen anmieten und bargeldlos über Ihr
mobiles Endgerät (z. B. Smartphone, Tablet) bezahlen.
Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die
Buchung, die Benutzung und die Überlassung von Radboxen bzw. Stellplätzen in
Sammelabstellanlagen (nachfolgend einheitlich „Radboxen“) im Rahmen des
Angebots von „DeinRadschloss“.
1.2
Vermieterin und Ihr Vertragspartner für
die Nutzung der Radboxen/Sammelabstellanlagen ist allein die
Kienzler Stadtmobiliar GmbH
Vorlandstr. 5
77756 Hausach
Tel.: 07831/788-0
Fax: 07831/788-99
info@kienzler.com
www.dein-radschloss.de.
(nachfolgend „Vermieterin“).
Der Mietvertrag kommt allein mit der Kienzler
Stadtmobiliar GmbH als Vermieterin zustande.
Die Ruhrbahn GmbH ist lediglich berechtigt
und bevollmächtigt, die Vermieterin im Rahmen der Buchungen über die App ZÄPP
zu vertreten, d.h. insoweit die Mietverträge über die Radboxen mit den Nutzern
im Namen der Vermieterin abzuschließen sowie die Mietzahlungen abzurechnen und
einzuziehen.
1.3
Die Anmietung der Radboxen über den
MOV-Radbox und die Nutzung der App ZÄPP zugrundeliegenden Software sind an
die Zustimmung des Nutzers zu diesen Bedingungen gebunden.
1.4
Der MOV-Radbox wird durch die Ruhrbahn
GmbH in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen IT-Dienstleistern sowie, in
Abhängigkeit von dem gewählten Vertriebsweg und der Zahlungsart, mit
unterschiedlichen Finanzdienstleistern erbracht. Die Dienstleister nebst
Kontaktdaten sind im Teil C dieser AGB aufgeführt.
1.5
Die für die Vertragsabwicklung
erforderlichen personenbezogenen Daten werden an den jeweiligen
Finanzdienstleister und, soweit erforderlich, an die Vermieterin übermittelt.
Nähere Informationen finden Sie nachfolgend (in „Teil C“) sowie in unserer
Datenschutzerklärung.
1.6
Für die Nutzung der App ZÄPP für den
MOV-Radbox fallen keine Kosten an. Der Zugriff erfolgt über mobile Endgeräte.
Es können jedoch für Verbindungsaufbau und -dauer durch den jeweiligen
Telekommunikationsanbieter Entgelte je nach gewähltem Tarif gegenüber dem
Nutzer erhoben werden.
1.7
Es gilt ausschließlich deutsches oder
direkt anwendbares Recht der europäischen Union.
1.8
Soweit der Nutzer Kaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist,
gilt als ausschließlicher Gerichtsstand Essen.
1.9
Die Registrierung und der Vertragsschluss
erfolgen in deutscher Sprache.
2. Eröffnung eines Nutzerkontos
2.1
Zur Nutzung des MOV-Radbox ist die
Eröffnung eines Nutzerkontos erforderlich. Hierzu muss der Nutzer diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmen und sich unter wahrheitsgemäßer
Angabe der nachfolgenden Punkte bei der Ruhrbahn GmbH registrieren
2.2
Die Eröffnung eines eigenen Nutzerkontos
durch minderjährige Personen ist ausgeschlossen.
2.3
Die Löschung des Nutzerkontos erfolgt
ausschließlich per Mail durch den Kunden an folgende Mail-Adresse bei der
Ruhrbahn: app@ruhrbahn.de
2.4
Der Nutzer verpflichtet sich, die für die
Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Namen, Adresse und
Zahlungsweise) in seinem Nutzerkonto stets aktuell zu halten.
3. Buchungsvorgang und Vertragsschluss „DeinRadschloss“
3.1
Über die auf seinem mobilen Endgerät
heruntergeladene und installierte Software kann der Nutzer einen Platz in der
von ihm gewünschten Fahrradabstellanlage über einen bestimmten Zeitraum auswählen
und buchen. Die Buchung des ausgewählten Platzes in der Anlage ist nur möglich,
falls dieser verfügbar ist. Die Buchung durch den Nutzer ist bindend.
3.2
Mit der Buchung der Radbox wird über die
Software ein Angebot des Nutzers an die Ruhrbahn GmbH (als Vertreterin der
Vermieterin) zum Abschluss eines Mietvertrages abgegeben. Bei Boxen entspricht
der Platz der ausgewählten Box. In den Sammelabstellanlagen ist die Platzwahl
frei, auch wenn für den Buchungsvorgang und den Zutritt zu den Anlagen eine
Platznummer vergeben wird.
3.3
Die Zahlung der Miete wird sofort fällig. Die Miete ist daher im Voraus für die gesamte Mietzeit zu entrichten. Die möglichen Zahlungsarten werden dem Nutzer im Buchungsprozess aufgezeigt. Mit der Zahlung kommt der Mietvertrag zwischen Vermieter und Nutzer zustande.
3.4
Nach
Buchung und Bezahlung erhält der Nutzer einen Zugangs- und Registrierungscode für
einen Platz in der Anlage. Die Zugangsdaten werden via Datenübertragung in der
Ruhrbahn-App ZÄPP bereitgestellt und per Email versendet. Der Zugangscode
besteht aus der Zugangsnummer (Box- oder Stellplatznummer) und einem
vierstelligen PIN-Code. Die Versendung des Zugangscodes erfolgt unmittelbar
nach der Buchung und nach Abschluss des Online-Zahlungsvorgangs.
Die für die Datenübertragung gegebenenfalls anfallenden Entgelte bestimmen sich nach dem jeweiligen Telekommunikationsvertrag des Mieters.
4. Rechnungsstellung
4.1
Der Nutzer stimmt zu, dass er die
Abrechnung elektronisch erhält und dass ihm diese an die von ihm eingegebene
E-Mail-Adresse übermittelt wird. Eine Rechnung in Papierform kann durch den
Mieter angefordert werden.
5. Widerrufsrecht
Dem Nutzer, der Verbraucher ist, steht das folgende Widerrufsrecht zu
(bitte geben Sie im Falle eines Widerrufs
Ihre Buchungsnummer an):
- WIDERRUFSBELEHRUNG - WIDERRUFSRECHT Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne
Angabe von Gründen diesen Mietvertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag
des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns als
Vermieterin (Kienzler Stadtmobiliar GmbH, Postfach 1226,
Vorlandstr. 5, 77751 Hausach, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit
der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen
Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte
Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass
Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der
Widerrufsfrist absenden. FOLGEN DES WIDERRUFS: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen
alle Zahlungen, die wir bzw. die Ruhrbahn GmbH von Ihnen erhalten haben,
einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die
sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns
angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und
spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die
Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für
diese Rückzahlung verwenden wir bzw. die Ruhrbahn GmbH dasselbe
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben,
es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem
Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die
Dienstleistungen (Zurverfügungstellung Platz in der Anlage) während der
Widerrufsfrist beginnen soll (siehe Buchungszeitraum), so haben Sie uns einen
angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem
Sie uns vor der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages
unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang
der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen
während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen
Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von
der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten,
bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im
Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen
Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) An: Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*)
abgeschlossenen Vertrag über ..................................................................................................................................................... Bestellt am (*)/erhalten am (*) ..................................................................................................................................................... Name des/der Verbraucher(s) ..................................................................................................................................................... Anschrift des/der Verbraucher(s) ..................................................................................................................................................... Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei
Mitteilung auf Papier) ..................................................................................................................................................... Datum ..................................................................................................................................................... (*) Unzutreffendes streichen - ENDE DER
WIDERRUFSBELEHRUNG - |
6. Dauer des Vertragsverhältnisses
(Mietdauer)
6.1
Die Dauer des Mietverhältnisses richtet sich nach der Buchung.
6.2
Die Vermieterin behält sich das Recht vor,
eine Buchung für den Zeitraum eines Jahres abzulehnen, wenn ein Nutzer bereits
im vorherigen Jahr in derselben Anlage eine Box oder einen Stellplatz für die
Dauer eines Jahres gemietet hatte. Die Vermieterin wird von diesem Recht
insbesondere bei Anlagen mit hoher Auslastung Gebrauch machen, um möglichst
vielen verschiedenen Interessenten das Mieten eines Stellplatzes oder einer Box
in der jeweiligen Anlage zu ermöglichen. Wird die Jahresbuchung ablehnt, wird
alternativ ein Mietvertrag für die Dauer einer Woche angeboten und der Nutzer
per E-Mail hierüber informiert.
7. Nutzung der Radboxen; Pflichten
des Nutzers
7.1
Die Benutzung der Anlage erfolgt auf
eigene Gefahr des Nutzers.
7.2
Der Zugangscode dient dem Öffnen und
Verschließen der Zugangstüren.
7.3
Der Nutzer verpflichtet sich, die Anlage
pfleglich zu behandeln und sauber zu halten.
7.4
Beim Abstellen des Fahrrads ist den
Hinweisen dieser AGB und sonstigen ersichtlichen Hinweisen zur Benutzung der
Anlage DeinRadschloss (bspw. an der Innentür der Anlage und/oder am
Bedienpanel) Folge zu leisten.
7.5
Der Nutzer ist verpflichtet, das eingestellte Fahrrad zusätzlich gegen Diebstahl zu sichern, indem das Fahrrad zumindest mittels eines handelsüblichen Schlosses (z.B. durch ein Ring- oder Spiralschloss) in der Anlage abgeschlossen wird.
7.6
Der Nutzer ist nicht befugt, andere
Gegenstände als Fahrräder und Fahrradzubehör in der Anlage einzustellen.
7.7
Beim Einstellen des Fahrrads nebst
Fahrradzubehör in der Anlage hat der Benutzer die im Verkehr erforderliche
Sorgfalt zu beachten.
7.8
Bei Verlust des Zugangscodes erfolgt die
Herausgabe des Fahrrads nur gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises.
Etwaige durch den Verlust des Codes entstehende Mehrkosten hat der Nutzer zu
tragen. Der Nutzer ist verpflichtet, den Verlust des Zugangscodes der
Vermieterin unverzüglich anzuzeigen.
7.9
Der Nutzer ist nicht berechtigt, den
Schließmechanismus der Anlage zu verändern, etwa durch Anbringung eigener
Schlösser außerhalb der Anlage.
7.10
Die Vermieterin führt an sämtlichen Anlagen
in der Regel einmal jährlich eine Funktionsreinigung durch. Hierzu erfolgt eine
Öffnung der Anlagen und Zugangstüren, welche der Nutzer zu dulden hat.
7.11
Der Nutzer verpflichtet sich, seinen gebuchten Platz in der Anlage zum Ablauf der Nutzungsdauer rechtzeitig zu räumen. Sollte der Nutzer dieser Pflicht nicht nachkommen, ist die Vermieterin berechtigt, den Platz in der Anlage auf Kosten des Nutzers selbst zu räumen oder durch Dritte räumen zu lassen und die eingebrachten Gegenstände in Besitz zu nehmen. Die Vermieterin wird zuvor versuchen, den Nutzer entsprechend über die in der Buchung angegebenen Kontaktdaten zu kontaktieren. Der Nutzer hat etwaige Schäden, die dadurch entstehen, dass Platz in der Anlage nicht rechtzeitig geräumt wird, zu ersetzen. Der Nutzer hat die Kosten der Räumung nicht zu tragen und Schäden nicht zu ersetzen, falls ihn kein Verschulden trifft.
7.12
Unbeschadet des Widerrufsrechts (Teil B,
Ziffer 5) und der außerordentlichen Kündigung (Teil B, Ziffer 14) kann das
Mietverhältnis nicht vorzeitig beendet werden. In diesem Fall wird, auch bei
vorzeitiger Rückgabe des Platzes in der Anlage, ein anteiliger Mietpreis nicht
erstattet.
7.13
Bei Verdacht einer vertragswidrigen
Nutzung ist die Vermieterin berechtigt, die Anlage ohne Zustimmung des Nutzers
selbst oder durch Dritte öffnen zu lassen. Sollte sich der vertragswidrige
Gebrauch bestätigen, ist die Vermieterin berechtigt, die Anlage selbst zu
räumen oder durch Dritte räumen zu lassen und die eingebrachten Gegenstände in
Besitz zu nehmen. Die Räumung ist für den Nutzer kostenpflichtig, es sei denn,
er hat die vertragswidrige Nutzung nicht zu vertreten.
7.14
Nach Räumung der Anlage nach Teil B 7.11
und 7.14 verwahrt die Vermieterin die in Besitz genommenen Gegenstände
längstens für 6 Monate. Nach Ablauf dieser Frist gehen die Gegenstände
entschädigungslos in das Eigentum der Vermieterin über. Die Vermieterin behält
sich auf Grund der Art, der Beschaffenheit oder der Werthaltigkeit eine
gesonderte Verwahrung vor. Die Kosten der Verwahrung fallen dem Nutzer zur
Last, wenn und soweit dieser die Verwahrung schuldhaft verursacht hat.
8. Pflichten der Vermieterin
8.1
Die Vermieterin ist verpflichtet, dem Nutzer
den von ihm gebuchten Platz in der Anlage unverzüglich während des gebuchten
Zeitraums über die Ruhrbahn-App ZÄPP zur Verfügung zu stellen.
8.2
Die Vermieterin trägt dafür Sorge, dass
sich die Anlage während der gesamten Vertragslaufzeit in einem vertragsgemäßen
Zustand befindet.
8.3
Die Vermieterin ist verpflichtet,
etwaige offenkundige Fehler im Rahmen des Buchungsvorgangs unverzüglich nach
Bemerken dem Nutzer mitzuteilen.
9. Rechte des Nutzers wegen Mängeln
9.1
Der gebuchte Platz in der Anlage wird dem Nutzer frei von Mietmängeln zur Verfügung gestellt.
9.2
Etwaige vorhandene Mängel hat der Nutzer
der Vermieterin unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Der Nutzer ist
zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dadurch entsteht, dass er es
unterlassen hat, den Mangel nach Maßgabe des Satzes 1 anzuzeigen.
9.3
Die Vermieterin ist verpflichtet, vor oder
während des Mietverhältnisses auftretende Mängel zu beseitigen, soweit sie
davon Kenntnis hat oder diese ordnungsgemäß angezeigt wurden.
9.4
Der Mieter ist für die Zeit, in welcher
die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die
Zeit, während die Tauglichkeit eingeschränkt ist, wird die Miete angemessen
herabgesetzt. Die vorab zu viel entrichtete Miete ist dem Nutzer
zurückzuerstatten. Dies gilt jedoch nicht, soweit die Vermieterin infolge einer
unterlassenen Mangelanzeige des Nutzers keine Abhilfe schaffen konnte.
9.5
Rückerstattungen erfolgen spätestens
binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mangelanzeige des Nutzers bei der
Vermieterin eingegangen ist, sofern diese Anzeige berechtigterweise erfolgt.
Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, welches der
Nutzer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem
Nutzer wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wegen dieser Rückerstattung
werden dem Nutzer keine Entgelte berechnet.
9.6
Ansprüche wegen Mängeln gegen die
Vermieterin stehen nur dem unmittelbaren Nutzer zu und sind nicht abtretbar.
10. Überlassung an Dritte
Eine Überlassung des Platzes in der Anlage
an Dritte, insbesondere eine Untervermietung, ist dem Nutzer nicht gestattet.
11. Haftung
11.1
Der Nutzer haftet für alle an der Anlage sowie dem Platz (Stellplatz) entstandenen und von ihm schuldhaft verursachten Schäden.
11.2
Schadensersatzansprüche gegen die
Vermieterin sind ausgeschlossen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln der Vermieterin oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt und es sich
dabei um keine wesentliche Vertragspflicht handelt. Dies gilt insbesondere für
Ansprüche des Nutzers wegen Schäden, die durch eine unsachgemäße Einlagerung
des Fahrrades und des Fahrradzubehörs entstanden sind.
11.3
Bei der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten haftet die Vermieterin für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur
bis zur Höhe des voraussehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind
solche, die die vertragsgemäße Durchführung erst ermöglichen, insbesondere die
Überlassung und Erhaltung der Mietsache in dem vertraglich geschuldeten
Zustand. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, aus Schadensersatzansprüchen Dritter
sowie sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden können nicht verlangt
werden.
11.4
Die Haftungsbeschränkungen und
Haftungsausschlüsse unter vorstehenden Ziffern 11.2 und 11.3 gelten nicht für
Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens der Vermieterin entstanden sind
sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Soweit die Haftung der Vermieterin ausgeschlossen ist, gilt dies auch für deren
Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11.5
Soweit die Haftung der Vermieterin ausgeschlossen ist, gilt dies auch für deren
Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11.6
Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für Kondenswasserschäden oder sonstige
Schäden durch Dritte und /oder unbeherrschbare Vorkommnisse (Feuer, Diebstahl,
Verunreinigung/Beschädigung durch Dritte etc.) soweit sie kein Verschulden
trifft.
12. Pfandrecht
Zwischen Vermieterin und Nutzer wird vereinbart, dass für die Forderungen aus dem Mietverhältnis an dem in die Anlage eingestelltem Fahrrad sowie etwaigem Fahrradzubehör des Nutzers ein Pfandrecht zu Gunsten der Vermieterin bestellt wird. Das Pfandrecht erstreckt sich nicht auf die Sachen, welche nicht im Eigentum des Nutzers stehen, und auch nicht auf die Sachen, welche der Pfändung nicht unterliegen.
13. Preise
Das vom Nutzer im Rahmen
des Zahlungsvorgangs nach vorstehender Ziffer 3 zu entrichtende Entgelt richtet
sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Standorts der Anlage. Diese
Preise werden in der App ZÄPP im Rahmen des Buchungsvorganges angezeigt.
14. Außerordentliche Kündigung aus
wichtigem Grund
14.1
Jede Vertragspartei kann das
Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos nach Maßgabe des §
543 BGB kündigen.
14.2
Ein wichtiger Grund für die Vermieterin liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer
die Anlage vorsätzlich beschädigt oder der Nutzer seine Pflichten gröblich in
nicht unerheblichem Maße verletzt.
14.3
Kündigt der Nutzer nach Teil B, Ziffer 14.1. außerordentlich, ist ihm die
bezahlte Miete anteilig zurückzuerstatten. Der Anteil bemisst sich nach der
bereits zurückliegenden Mietdauer bis zum Eintritt des Kündigungsgrundes im
Verhältnis zu der Zeit, welche das Mietverhältnis nach Eintritt des
Kündigungsgrundes noch gedauert hätte.
14.4
Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch die Vermieterin aus den unter
Teil B Ziffer 14.2 dargestellten Gründen hat der Nutzer keinen Anspruch auf
Rückerstattung der von ihm entrichteten Miete. Wird die Abstellanlage
anderweitig vermietet, wird diese Einnahme mit der Rückerstattung verrechnet.
14.5
Rückerstattungen erfolgen spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem
die außerordentliche Kündigung des Nutzers bei der Vermieterin eingegangen ist,
sofern diese Kündigung berechtigterweise erfolgt. Für diese Rückzahlung wird
dasselbe Zahlungsmittel verwendet, welches der Nutzer bei der ursprünglichen
Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Nutzer wird ausdrücklich etwas
anderes vereinbart. Wegen dieser Rückerstattung werden dem Nutzer keine
Entgelte berechnet.
15. Sperrung des Nutzerkontos im
MOV-Radbox
15.1
Stellt der Nutzer einen Missbrauch seines
Nutzerkontos fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich der Ruhrbahn GmbH
über die telefonische Hotline (Service Telefon: 0201 826-1234, Mo. – Fr.: 8.00
Uhr – 16.00 Uhr) zu melden. Die Ruhrbahn GmbH wird das Nutzerkonto nach
Rücksprache mit dem Kunden ggfs. sperren. Für die Rückabwicklung der Zahlung
hat sich der Kunde unmittelbar an den jeweils gewählten Finanzdienstleister zu
wenden.
15.2
Stellt die Ruhrbahn GmbH einen Missbrauch
des Nutzerkontos fest, wird der MOV-Radbox für den betroffenen Nutzer
unverzüglich gesperrt. Der Nutzer erhält darüber eine entsprechende
Benachrichtigung.
15.3
Für den Fall der Nichtzahlung einer
fälligen und bereits erfolglos angemahnten Forderung aus der Anmietung einer
Radbox wird der MOV-Radbox ebenfalls gesperrt.
16. Datenschutz
Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Ruhrbahn GmbH, sowie
die Datenschutzbestimmungen der IT- und Finanzdienstleister und der Kienzler
Stadtmobiliar GmbH.
17. Aktionsgutscheine
17.1
Für Aktionsgutscheine, die auch im
MOV-Radbox via Buchung in der App „ZÄPP“ eingelöst werden können, gelten die
nachfolgenden Bedingungen.
17.2
Ergänzend gelten die ggf. auf dem
Aktionsgutschein aufgedruckten bzw. im Rahmen der Aktion mitgeteilten
besonderen Aktionsbedingungen.
Teil C: Ergänzende Regelungen zur
Zahlungsabwicklung
1. Abrechnung und Zahlung für nicht registrierte
Nutzer (ohne Nutzerkonto)
Die Abrechnung und Zahlung erworbener Tickets ohne
Anmeldung an ein Nutzerkonto erfolgt bei Nutzung eines mobilen Endgeräts über
die Telekommunikationsabrechnung des Nutzers. Hierzu tritt die Ruhrbahn GmbH
ihren Zahlungsanspruch an den jeweiligen Telekommunikationsdienstleister ab. Es
gelten die AGB des Telekommunikationsdienstleisters.
2. Abrechnung und Zahlung für registrierte Nutzer (mit
Nutzerkonto)
2.1.
Der registrierte Nutzer kann zwischen folgenden Zahlungsweisen wählen:
Andere, nicht in diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen benannte Zahlungsweisen, sind ausgeschlossen.
2.2.
Der registrierte Nutzer kann die von ihm präferierte Zahlungsart festlegen und
sich bei dem jeweiligen Finanzdienstleister anmelden. Für die Inanspruchnahme
des jeweiligen Finanzdienstleisters gelten jeweils dessen AGB sowie dessen
Datenschutzbestimmungen in der jeweils aktuellen Fassung.
2.3.
Die Abrechnung der Ticketkäufe erfolgt je nach Zahlungsweise über die in den
nachfolgenden Ziffern aufgeführten Finanzdienstleister. Der jeweilige
Finanzdienstleister ist, soweit nachfolgend aufgeführt, zum Forderungseinzug im
eigenen Namen und auf eigene Rechnung ermächtigt.
3. Zahlung per PayPal
3.1
Bei Zahlung per PayPal wird Ihr Konto bei der Bestellung belastet. Sie müssen
grundsätzlich bei PayPal registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit
Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen.
3.2
Es gelten neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, die Nutzungsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen
von PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal,
L-2449 Luxembourg, in der jeweils aktuellen Fassung.
AGB: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/legalhub-full
Datenschutz: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacy-full
4. Nutzung AmazonPay
4.1
Bei Zahlung per AmazonPay wird Ihr Konto
bei der Bestellung belastet. Sie müssen grundsätzlich bei Amazon registriert
sein bzw. sich erst registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die
Zahlungsanweisung an uns bestätigen.
4.2
Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Nutzungsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen
von Amazon Payments Europe S.C.A. 5, Rue Plaetis - 2338 Luxemburg bzw. den von
AmazonPay eingesetzten Dienstleistern in der jeweils aktuellen Fassung.
Nutzungsvereinbarung/
AGB: https://pay.amazon.com/de/help/201751590
Datenschutz: https://pay.amazon.com/de/help/201751600
5. Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren (Klarna
Bank AB, German Branch)
5.1
Bei Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren bedienen wir uns des
Zahlungsdienstleisters Klarna Bank AB, German Branch, Zinnowitzer Str. 1,
10115 Berlin.
Die Zahlungsart „Zahlung per SEPA-Lastschrift“ besteht
nicht für alle Angebote und setzt unter anderem eine erfolgreiche
Bonitätsprüfung durch die Klarna Bank AB, German Branch sowie ein in
Deutschland geführtes Girokonto voraus. Wenn dem Nutzer für bestimmte Angebote
nach Prüfung der Bonität der Kauf per Lastschrift gestattet wird, erfolgt die
Abwicklung der Zahlung in Zusammenarbeit mit der Klarna Bank AB, German Branch,
an die die Ruhrbahn GmbH ihre Zahlungsforderung abtritt. Der Nutzer kann in
diesem Fall nur an die Klarna Bank AB, German Branch mit schuldbefreiender
Wirkung leisten.
5.2
Der Zahlbetrag ist sofort zur Zahlung per Einzug durch die Klarna Bank AB,
German Branch von dem im Bestellprozess angegebenen Girokonto bei dem dort
angegebenen Kreditinstitut (das Girokonto) fällig. Hiermit erteilt der Nutzer
der Klarna Bank AB, German Branch ein SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung
fälliger Zahlungen und weist sein Geldinstitut an, die Lastschriften
einzulösen. Die Gläubiger-Identifikationsnummer von Klarna Bank AB, German
Branch ist DE19ZZZ00000237180. Die Mandatsreferenznummer wird dem Nutzer zu
einem späteren Zeitpunkt per E-Mail mitgeteilt.
5.3
Der Nutzer wird im Bestellprozess gebeten, in die Übermittlung der für die
Abwicklung der Zahlung sowie der für eine Identitäts- und Bonitätsprüfung
erforderlichen Daten an Klarna Bank AB, German Branch einzuwilligen. Wird die
Einwilligung erteilt, werden die Daten des Nutzers (Vor- und Nachname, Anrede,
Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Geburtsdatum, Telefonnummer,
E-Mail-Adresse und beim Kauf per Lastschrift die angegebene
Kontoverbindung) sowie die Daten im Zusammenhang mit seiner Bestellung (wie
etwa Warenkorb, Bestellhistorie, Zahlungserfahrungen, IP-Adresse) an Klarna
Bank AB, German Branch übermittelt.
5.4
Zum Zwecke der eigenen Identitäts- und Bonitätsprüfung übermittelt Klarna Bank
AB, German Branch im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene
personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung
dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder
betrügerisches Verhalten an Auskunfteien und erhält von diesen Auskünfte sowie
ggf. Bonitätsinformationen auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren, in
deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Detaillierte
Informationen hierzu und zu den eingesetzten Auskunfteien sind den Datenschutzbestimmungen der
Klarna Bank AB, German Branch zu entnehmen.
Derzeit können von Klarna Bank AB, German Branch an
folgende Auskunfteien in Deutschland Daten übermittelt werden:
Mit dem Abschluss der Bestellung
(„zahlungspflichtig bestellen“) stimmt der Nutzer, falls er das Bezahlverfahren
„Lastschrift“ gewählt hat, der Weitergabe seiner Daten zwecks Überprüfung
seiner Identität und Bonität zu. Wird die Zustimmung nicht erteilt, steht
dieses Zahlverfahren nicht zur Verfügung.
5.5
Mit der Angabe des Girokontos bestätigt der Nutzer, dass er zum Bankeinzug über
das entsprechende Girokonto berechtigt ist und für die erforderliche Deckung
sorgen wird. Rücklastschriften sind mit einem hohen Aufwand und Kosten für die
Ruhrbahn GmbH und die Klarna Bank AB, German Branch verbunden. Im Fall einer
Rücklastschrift (mangels erforderlicher Deckung des Girokontos, wegen Erlöschen
des Girokontos oder unberechtigten Widerspruchs des Kontoinhabers) ermächtigt
der Nutzer Klarna Bank AB, German Branch, die Lastschrift für die jeweils
fällige Zahlungsverpflichtung ein weiteres Mal einzureichen. In einem solchen
Fall ist der Nutzer verpflichtet, die durch die Rücklastschrift entstehenden
Kosten zu zahlen. Weitergehende Forderungen sind vorbehalten.
5.6
Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen von Klarna Bank AB,
German Branch in der jeweils aktuellen Fassung:
AGB: https://www.klarna.com/de/agb/
Datenschutz: https://cdn.klarna.com/1.0/shared/content/legal/terms/0/de_de/privacy
Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren
Die Ruhrbahn ist Mitglied der Schlichtungsstelle Nahverkehr. Wenn Sie mit
unserer Reaktion auf Ihre Beschwerde nicht einverstanden sind wenden Sie sich
bitte an:
Schlichtungsstelle Nahverkehr
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf
Tel.: 0211 3809-380
Fax: 0211 3809-678
info(at)schlichtungsstelle-nahverkehr.de
Per Post oder via Internet unter www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de. Wir
erklären uns bereit, an Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle
Nahverkehr teilzunehmen. Die Anrufung der Schlichtungsstelle ist für Sie
kostenlos und unverbindlich.